Begrenzungsvorhaben der archäologischen Beobachtungszone (ZOA)


Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vom 25 Februar das kulturelle Erbe betreffend, hat das Institut national de recherches archéologiques INRA eine archäologische Beobachtungszone (ZOA) erstellt, die einerseits auf dem Inventar des archäologischen Kulturerbes und andererseits auf zusätzlichen Informationen und Daten staatlicher oder kommunaler Behörden, die für die Nutzung, Untersuchung oder den Schutz des Bodens oder des Untergrunds zuständig sind oder welche mit der Ausgrabungs- und Ausbauarbeiten betraut sind, basieren.

Im Anschluss an das Ausarbeitungsprojekt der archäologischen Beobachtungszone (ZOA) wurde vom 23. Februar bis zum 24. März 2023 (einschließlich) ein öffentliches Beteiligungsverfahren gestartet. Damit sollte allen Beteiligten die Möglichkeit gegeben werden ihre Beiträge; die auf historischen oder wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, und die es ermöglichen, das archäologische Potenzial eines oder mehrerer Gebiete des ZOA-Projekts auszuschließen, abgeben zu können.