INRA

Nach Inkrafttreten des neuen Kulturgesetzes vom 25. Februar 2022 wurde das Centre National de Recherche Archéologique (CNRA) zum Institut national de recherches archéologiques (INRA).

Das INRA ist für die Inventarisierung, die Erforschung, den Schutz und die Aufwertung des archäologischen Kulturerbes von Luxemburg zuständig.

Die Räumlichkeiten des INRA befinden sich in Bertrange und umfassen Büros, Forschungslabore, Werkstätten für archäologische Restaurierung und Lagerräume.

Weitere Informationen

Archäologiesche Beobachtungszone (ZOA)

Die archäologische Beobachtungszone ist ein territoriales Zone, welche bereits bekannte und potentielle Elemente des archäologischen Kulturerbes umfasst. Sie ist ausschlagegebend für die Veranlassung einer Bewertungsprozedur von Arbeiten oder Bauvorhaben, hin auf deren Auswirkungen auf das archäologische Kulturerbe.

Weitere Informationen

Für Antragsteller

Bei einer zufälligen Entdeckung von archäologischen Überresten während Erschließungsarbeiten, müssen diese umgehend unterbrochen werden, damit archäologische Untersuchungen auf dem betroffenen Grundstück durchgeführt werden können. In diesem Kontext haben das Ministerium für Kultur und das INRA (Institut national de recherches archéologiques) die Vorgehensweise der Präventivarchäologie eingeführt.

Dieses Prinzip verfolgt ein doppeltes Ziel:

  •   den Schutz der archäologischen Überreste vor menschlichen Einwirkungen, wie z.B. einer nicht dokumentierten Zerstörung im Rahmen von Bau- oder Abrissarbeiten und Erdarbeiten (Aushub, Aufschüttung) und vor Naturgefahren.
  • eine größere Planungssicherheit für Eigentümer, Bauherren und/oder Raumplaner im Rahmen der geplanten Arbeiten.

So ersetzt das Prinzip der Präventivarchäologie die vorherigen Praktiken, die im Falle eines Zufallsfundes, eine Unterbrechung der Arbeiten durch den Staat und zusätzliche unvorhersehbare Kosten verursachten.

Leitfaden herunterladen (Pdf, 1,06 MB)