Vorgehensweise bei einem Zufallsfund
Nach der Entdeckung von archäologischen Funden und Befunden während Abriss-, Bau-, Aufschüttungs- oder Aushubarbeiten muss der Entdecker spätestens ein Werktag nach der Entdeckung das INRA darüber informieren und die genaue Fundstelle angeben.
Bitte senden Sie eine Email an folgende Adresse: sec.archeo@inra.etat.lu oder rufen Sie unter folgender Nummer an +352 260 281 – 33, um den Fund zu melden.
Gemäß Art. 16 des Gesetzes vom 25. Februar 2022 über das kulturelle Erbe müssen der Entdecker und der Grundstückseigentümer, bei dem der Fund gemacht wurde, dafür sorgen, dass die archäologischen Elemente provisorisch geschützt werden, indem die laufenden Arbeiten sofort unterbrochen werden.
Gemäß Art. 17 des o.g. Gesetzes ist es untersagt, jegliches entdecktes Element des archäologischen Erbes ohne Genehmigung des Ministers für Kultur vor Ort zu entwenden.