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Die Prospektion ist eine spezifische archäologische Maßnahme, die darin besteht, sowohl bewegliche also auch unbewegliche archäologische Kulturgüter zu suchen und zu lokalisieren. Das Ziel der Prospektion besteht vor allem darin, das archäologische Inventar eines bestimmten Gebietes zu vervollständigen.
Es besteht die Möglichkeit, als Freiwilliger mit dem Institut national de recherches archéologiques zusammenzuarbeiten und eine Prospektion mit einem Metalldetektor durchzuführen. Für jegliche Suche nach archäologischen Kulturgütern mit Metalldetektoren oder anderen elektronischen und magnetischen Suchgeräten ist gemäß Artikel 12 des Gesetzes vom 25. Februar 2022 über das kulturelle Erbe eine Genehmigung des Kulturministeriums erforderlich.
Der Erhalt einer ministeriellen Genehmigung unterliegt folgenden, durch den Antragsteller zu leistenden, Bedingungen:
1. eine Grundausbildung am Institut national de recherches archéologiques oder eine Ausbildung an einem, durch das Institut national de recherches archéologiques anerkannten ausländischen Instituts mit einer Bescheinigung abgeschlossen haben;
2. die Forschungen müssen zu einem wissenschaftlichen Zweck durchgeführt werden;
3. die Untersuchungen muss in enger Zusammenarbeit mit dem Institut national de recherches archéologiques durchführt werden.
Beachten Sie, dass weder die Bescheinigung über die Teilnahme an einer Grundausbildung noch der Besitz eines Metalldetektors automatisch das Recht auf eine ministerielle Genehmigung erteilt. Die Teilnahme an einer Grundausbildung ist nur eine von mehreren Voraussetzungen.