Antrag auf eine Genehmigung zur Benutzung von Metalldetektoren

1. Wie wird ein Genehmigungsantrag gestellt?

Le dossier de demande d'autorisation ministérielle pour l'emploi de détecteurs de métaux et de tout autre équipement de détection électronique en vue de la recherche d'éléments du patrimoine archéologique doit contenir :

  • Den Namen, Vornamen und die Adresse des Antragstellers;
  • Die Art der archäologischen Maßnahme;
  • Die Lokalisierung und Abgrenzung des Gebietes, das Gegenstand der archäologischen Maßnahme ist, mit exakter Verortung auf einem Auszug der topographischen Karte und dem Katasterplan im einem für die Größe des Gebietes angebrachten Maßstab;
  • Eine Beschreibung der Grundstücke vor dem Beginn der Maßnahme;
  • Eine Beschreibung der Ziele und des wissenschaftlichen Kontextes der archäologischen Maßnahme;
  • Eine Beschreibung der geplanten wissenschaftlichen Methoden und der technischen Mittel;
  • Die unterschiebenen Betretungsgenehmigungen des oder der Besitzer der Grundstücke;
  • Jede weitere Genehmigung die für die Umsetzung der archäologischen Maßnahme möglicherweise benötigt wird;
  • Die veranschlagten Daten für den Beginn und das Ende der Maßnahme;
  • Einen Beleg, dass der Antragsteller an der Grundausbildung teilgenommen hat;
  • Gegebenenfalls eine zwischen den Grundstückseigentümern und dem Antragsteller abgeschlossene Vereinbarung in der eine Abweichung der Eigentumsverhältnisse nach Artikel 716 des Zivilgesetzbuches festgehalten wird, falls im Rahmen der Maßnahme archäologisches Material entdeckt wird.

Die Unterlagen der Anfrage müssen an das Kulturministerium geschickt werden.

 

2. Wer kann eine Anfrage für eine Genehmigung einreichen

Der Erhalt einer ministeriellen Genehmigung unterliegt folgenden Bedingungen:

  • An einer Grundausbildung des Institut national de recherches archéologiques teilgenommen haben oder eine Ausbildung an einem durch das Institut national de recherches archéologiques anerkannten ausländischen Institut, absolviert haben und über eine Bescheinigung verfügen;
  • Prospektionen mit einem Metalldetektor mit einem wissenschaftlichen Ziel durchführen;
  • Die Untersuchungen in enger Zusammenarbeit mit dem Institut national de recherches archéologiques durchführen.

3. Wie kann ich meine Genehmigung erneuern

Die ministerielle Genehmigung kann erneuert werden in dem eine neue Anfrage mit einem vollständigen Dossier beim Kulturministerium eingereicht wird.

4. Vorgehensweisen nach einer Begehung mit einem Metalldetektor

Nach der Durchführung einer Prospektion mit einem Metalldetektor muss der Antragsteller dem INRA einen Abschlussbericht der Prospektion (rapport final d’opération de prospection, RFO) schicken.

Der Abschlussbericht ist an die Adresse prospection@inra.etat.lu zu senden.