Bereich für Antragsteller

Bei einer zufälligen Entdeckung von archäologischen Überresten während Erschließungsarbeiten, müssen diese umgehend unterbrochen werden, damit archäologische Untersuchungen auf dem betroffenen Grundstück durchgeführt werden können. In diesem Kontext haben das Ministerium für Kultur und das INRA (Institut national de recherches archéologiques) die Vorgehensweise der Präventivarchäologie eingeführt.

Dieses Prinzip verfolgt ein doppeltes Ziel:

  • den Schutz der archäologischen Überreste vor menschlichen Einwirkungen, wie z.B. einer nicht dokumentierten Zerstörung im Rahmen von Bau- oder Abrissarbeiten und Erdarbeiten (Aushub, Aufschüttung) und vor Naturgefahren;
  •  eine größere Planungssicherheit für Eigentümer, Bauherren und/oder Raumplaner im Rahmen der geplanten Arbeiten.

So ersetzt das Prinzip der Präventivarchäologie die vorherigen Praktiken, die im Falle eines Zufallsfundes, eine Unterbrechung der Arbeiten durch den Staat und zusätzliche unvorhersehbare Kosten verursachten.