Finanzielle Aspekte
Gemäß Art. 14 des Gesetzes vom 25. Februar 2022 über das kulturelle Erbe, müssen die Kosten der im Rahmen von Art. 5 des o. g. Gesetzes vorgeschriebenen archäologischen Maßnahmen vom Bauherrn getragen werden.
Die Kosten, die mit den im Rahmen von Art. 5 vorgeschriebenen archäologischen Präventivausgrabungen einhergehen, werden jeweils zur Hälfte vom Bauherrn und vom Staat getragen.
Am 25. September 2024 legte Kulturminister Eric Thill einen Gesetzentwurf zur Abänderung des oben genannten Gesetzes vor, der insbesondere die finanziellen Aspekte der präventiven archäologischen Ausgrabungen betrifft. Im Rahmen dieses Gesetzesentwurf und in Übereinstimmung mit dem Koalitionsvertrag wird der Staat künftig alle Kosten übernehmen, die durch präventive archäologische Ausgrabungen entstehen. Die Kosten, die durch die archäologische Diagnostik anfallen bleiben weiterhin zu Lasten des Bauherrn.