Auf einer auf dem Zusatzinventar gelisteten Fundstelle
Jegliche bauliche Veränderung einer sich auf dem Zusatzinventar eingetragenen Fundstelle muss dem Kulturminister spätestens 30 Tage im Voraus gemeldet werden.
Jegliche bauliche Veränderung einer sich auf dem Zusatzinventar eingetragenen Fundstelle muss dem Kulturminister spätestens 30 Tage im Voraus gemeldet werden.