Auf einer unter Schutz gestellten Fundstelle

Archäologische Fundstellen die gemäß Artikel 19 des Gesetzes vom 25 Februar 2022 das kulturelle Erbe betreffend als nationales Kulturerbe unter Schutz gestellt wurden

Diese Fundstellen sind nicht teil der archäologischen Beobachtungszone oder deren Unterzone.

- Die archeologischen Überreste, verortet auf dem Flurnamen « Devant le Marché » und eingetragen im Kadaster der Gemeinde Echternach, section B d’Echternach, unter der Nummer 1047/5939. – Ministerieller Beschluss des 27 Oktober 2022.

 

Fundstellen die als nationales Denkmal gemäß dem Gesetz vom 28 Juli 1983 klassiert wurden:

 

Die nach dem Gesetz vom 18. Juli 1983 als Nationaldenkmäler klassierten archäologischen Fundstellen sind Teil der archäologischen Beobachtungszone oder ihrer Unterzone.

Dort geplante Arbeiten und Entwicklungsprojekte sind gemäß Artikel 4 des Gesetzes vom 25. Februar 2022 das Kulturerbe betreffend, zu bewerten.

Informationen zum Begwertungsverfahren finden Sie unter folgendem Link „Bewertung eines Projekts in der archäologischen Beobachtungszone“.

Alle Reparatur- oder Restaurierungsarbeiten sowie Veränderungen jeglicher Art einer denkmalgeschützten archäologischen Fundstelle müssen vom Kulturminister genehmigt werden. Der Genehmigungsantrag ist vor Beginn der Arbeiten an den Kulturminister zu richten. Genehmigte Arbeiten werden unter der Aufsicht des Institut pour le patrimoine architectural oder des Institut national de recherches archéologiques durchgeführt, sofern das denkmalgeschützte Objekt Teil des archäologischen Kulturerbes ist.