Auf einer als nationales Kulturerbe klassierten archäologischen Stätte (Art. 19)
Archäologische Stätten, die gemäß Artikel 19 des geänderten Gesetzes vom 25. Februar 2022 über das Kulturerbe (die Liste herunterladen (Pdf, 83 KB)) als nationales Kulturerbe geschützt sind, dürfen nicht verändert, repariert, restauriert oder umgestaltet werden, insbesondere nicht im Bereich des Bodens oder Untergrunds (Erdarbeiten, Aushub-, Bau- oder Abbrucharbeiten) ohne vorherige Genehmigung des Kulturministers vorgenommen werden.
Um einen Genehmigungsantrag für Arbeiten an archäologischen Fundstätten, die als nationales Kulturerbe geschützt sind, zu stellen, wenden Sie sich bitte so früh wie möglich an die Service du suivi archéologique de l'aménagement du territoire: amenagement@inra.etat.lu.
Dem Antrag auf Genehmigung von Arbeiten an einer als nationales Kulturerbe geschützten archäologischen Fundstätte sind folgende Unterlagen beizufügen:
- das Antragsformular für die Bewertung (das Formular herunterladen (Pdf, 354 KB)) ;
- allgemeine Aufnahmen der geschützten archäologischen Stätte, sowie Fotos von Details im Zusammenhang mit den geplanten Arbeiten ;
- ein Aufmaß der Innen- und Außenbereiche der klassierten archäologischen Stätte ;
- Baupläne aller Etagen eines Gebäudes, einschließlich des Kellers ;
- Angaben zu möglicherweise bereits erfolgten Schäden an der archäologischen Stätte ;
- einen Lageplan im Maßstab von mindestens 1:50, in dem vorhandene, abzureißende sowie neu zu errichtende Bauteile sowie die vorhandenen und geplanten Außenanlagen, Mauern, Zäune, Rampen, Anpflanzungen usw. farblich gekennzeichnet sind ;
- Längs- und Querschnitte mit Angabe der bestehenden Topografie des Geländes, möglichen geplanten Geländeveränderungen, zu errichtenden Stützmauern sowie der Höhe der Ebenen ;
- Sonstige bereits durchgeführte Studien und Analysen der geschützten archäologischen Stätte..
Die ministerielle Genehmigung kann je nach Art der Anlage und/oder der geplanten Arbeiten bestimmten Richtlinien unterliegen. Die genehmigten Arbeiten werden unter Aufsicht des INRA durchgeführt. Der Eigentümer einer als nationales Kulturerbe klassifizierten archäologischen Fundstätte kann Unterstützung bei der Bauleitung erhalten.
Fristen
Der Antrag auf Genehmigung der Arbeiten ist entweder schriftlich an den Kulturminister oder per E-Mail an amenagement@inra.etat.lu vor dem geplanten Beginn der Arbeiten zu richten. Der Kulturminister kann vor seiner Entscheidung die Stellungnahme der Kommission einholen, die dem Antragsteller innerhalb von vier Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags auf Baugenehmigung mitgeteilt werden muss. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Antrag als genehmigt.