Auf einer als nationales Kulturerbe klassierten Fundstelle

Reparatur-, Restaurierungs- und sonstige Arbeiten auf einer als nationales Kulturerbe geschützten archäologische Stätte, die über die Instandhaltung hinausgehen, benötigen eine schriftliche Genehmigung des Kulturministers. Dies betrifft Arbeiten außerhalb und innerhalb eines Gebäudes, aber insbesondere alle Eingriffe in den Boden und den Untergrund, also sämtliche Erd-, Grab-, Bau- oder Abrissarbeiten.

Bitte wenden Sie sich so früh wie möglich, d. h. bereits zu Beginn der Projektplanung, an das INRA um einen genehmigungsfähigen Antrag für geplante Arbeiten an Gebäuden oder klassierten archäologischen Stätten zu besprechen: pcnarcheo@inra.etat.lu.

Dem Genehmigungsantrag werden beigefügt:

  1. Angaben zur Lage der geschützten archäologischen Stätte: Gemeinde, Ort, Straße, Hausnummer oder Angabe der Flurbezeichnung, der Land- oder Nationalstraße sowie Katasternummer und LUREF-Koordinaten, falls verfügbar;
  2. allgemeine Aufnahmen der geschützten archäologischen Stätte, sowie Fotos von Details im Zusammenhang mit den geplanten Arbeiten;
  3. eine detaillierte Beschreibung der geplanten Arbeiten;

sowie gegebenenfalls:

  1. ein Aufmaß der Innen- und Außenbereiche der klassierten archäologischen Stätte;
  2. Baupläne aller Etagen eines Gebäudes, einschließlich des Kellers;
  3. Angaben zu möglicherweise bereits erfolgten Schäden an der archäologischen Stätte;
  4. einen Lageplan im Maßstab von mindestens 1:50, in dem vorhandene, abzureißende sowie neu zu errichtende Bauteile sowie die vorhandenen und geplanten Außenanlagen, Mauern, Zäune, Rampen, Anpflanzungen usw. farblich gekennzeichnet sind;
  5. Längs- und Querschnitte mit Angabe der bestehenden Topografie des Geländes, möglichen geplanten Geländeveränderungen, zu errichtenden Stützmauern sowie der Höhe der Ebenen;
  6. Sonstige bereits durchgeführte Studien und Analysen der geschützten archäologischen Stätte.

Die ministerielle Genehmigung der Arbeiten kann je nach Art der archäologischen Stätte und/oder der geplanten Arbeiten an bestimmte Richtlinien gebunden sein. Die genehmigten Arbeiten werden unter der Aufsicht des INRA durchgeführt. Der Eigentümer einer geschützten Immobilie kann Unterstützung bei der Bauherrenschaft in Anspruch nehmen.

Fristen

Der Genehmigungsantrag für Arbeiten auf geschützten archäologischen Stätten muss vor dem geplanten Beginn der Arbeiten schriftlich an den Kulturminister gerichtet werden. Der Kulturminister kann die Stellungnahme der Kommission einholen, bevor er seine Entscheidung trifft. Diese geht dem Betroffenen innerhalb von vier Monaten nach Eingang des Antrags auf Genehmigung der Arbeiten zu. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Antrag als genehmigt.